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Von der Verletzung von internationalen Pflichten zum Entzug der nationalen Rechte

Maral Kashgar



1974 hat der Iran, damals noch unter dem Schah, den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet, der in der heutigen Zeit, nun unter der Schreckensherrschaft des islamischen Regimes, immer wieder mit dem Iran in Verbindung gesetzt wird. Heute sitzt das islamische Regime der Weltgemeinschaft zähnefletschend mit dem Recht auf friedliche Nutzung atomarer Energie in den Ohren und wird immer lauter.

Unterstützt wird das Regime dabei von denen, die tatsächlich denken, dass der Iran das Recht zur Urananreicherung aus dem Atomwaffensperrvertrag herleiten kann und so behandelt werden muss, wie andere Vertragspartner auch. Man hört oder liest sogar immer wieder die Frage, warum der Iran keine Atomwaffen besitzen darf, aber andere Länder wie Israel und Indien schon.

Und tatsächlich könnte man sich diese Frage stellen, wenn man die Präambel des Atomwaffensperrvertrags liest. Dort heißt es, dass die Vorteile der friedlichen Anwendung der Kerntechnik einschließlich aller Nebenprodukte, die Kernwaffenstaaten gegebenenfalls bei der Entwicklung von Kernsprengstoffen gewinnen, allen Vertragsparteien, gleichviel ob Kernwaffenstaat oder Nichtkernwaffenstaat, für friedliche Zwecke zugänglich sein sollen. Weiterhin heißt es, dass alle Vertragsparteien berechtigt sind, an dem weitestmöglichen Austausch wissenschaftlicher Informationen zur Weiterentwicklung der Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke teilzunehmen und zu dieser Weiterentwicklung beizutragen.
Soweit, so gut. Warum also sollen dem Iran nun diese Rechte entzogen werden?

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den Zielen, die sich die Vertragsparteien mit dem Atomwaffensperrvertrag setzen, die auch in der Präambel zu finden sind.

Ziel des Vertrages ist es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Beendigung des nuklearen Wettrüstens herbeizuführen und auf die nukleare Abrüstung gerichtete, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere wird bezweckt, die internationale Entspannung zu fördern und das Vertrauen zwischen den Staaten zu stärken, damit die Einstellung der Produktion von Kernwaffen, die Auflösung aller vorhandenen Vorräte an solchen Waffen und die Entfernung der Kernwaffen und ihrer Einsatzmittel aus den nationalen Waffenbeständen unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle erleichtert wird.

Auch die Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien beantworten die obige Frage. In Artikel II des Vertrages heißt es, dass jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, sich verpflichtet, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, diese weder herzustellen noch sonst wie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.

An dieser Stelle könnten Anhänger des iranischen Atomprogramms oder Symaptisanten jedoch erwidern, dass Iran nie vorhatte, Atomwaffen herzustellen und es auch nicht tun wird, da es einzig und allein die friedliche Nutzung atomarer Energie verfolgt.

Gut, aber im Statut der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) heißt es in Art. XI, dass die Mitgliedstaaten die Pflicht haben, ihre Atomprogramme bei der IAEA zu notifizieren und den Nachweis für jedes Projekt zu erbringen, dass die Vorhaben ausschließlich der friedlichen Nutzung dienen sollen und weiterhin Sorge dafür zu tragen, dass die Programme sogenannten „safeguard agreements“ unterfallen. Diese „safeguard agreements“ setzen die Rechte der IAEA fest, die für eine effektive Kontrolle der Projekte und die Sicherstellung der friedlichen Nutzung erforderlich sind.

Irans Pflicht aus dem Atomwaffensperrvertrag war es, der Weltgemeinschaft zu beweisen, dass es ein vertrauenswürdiges Land ist und nachweisen kann, dass es sich an die Regeln hält und alle Vorhaben so offen legt, dass kein Zweifel daran besteht, dass die Nutzung der Kernenergie aus friedlichen Gründen angestrebt wird.

Ob diese Pflichten eingehalten werden, ermittelt die IAEA – es liegt also in ihrem Ermessen, zu entscheiden, wann ein Staat im Verdacht steht, gegen seine Vertragspflichten zu verstoßen. Das heißt, dass man nur dann per se von dem Recht zur friedlichen Nutzung sprechen kann, wenn in keiner Weise ein Verdacht der Vertragsverletzungen besteht. Aber dass Iran immer wieder im Mittelpunkt der Ermittlungen der IAEA stand, muss nicht erwähnt werden. Außerdem hat die IAEA den Fall Iran im April dieses Jahres dem Weltsicherheitsrat vorgelegt, da ihr zufolge das islamische Regime seine Offenlegungspflichten verletzt und dadurch das Vertrauen der Weltgemeinschaft missbraucht hat.

Auch das Ziel der Abrüstung ist durch diese vertrauensverletzende Vorgehensweise des islamischen Regimes gefährdet. Die Atom- und Hegemonialpolitik Irans ist die Hauptursache für die Anspannungen in der Region, die logischerweise auch Auswirkungen auf die Stimmung im Westen hat.

Diejenigen, die den Vorwurf der selektiven Durchsetzung des Atomwaffensperrvertrags erheben, sollten sich fragen, ob man von Israel verlangen kann, abzurüsten, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Verrückte im Nachbarland auch aufrüsten will, um Israel auszulöschen.

Wie also kann sich das iranische Regime auf einen Vertrag berufen, den es eigentlich verletzt?
Wie in jedem anderen Vertrag auch gilt der Grundsatz, dass man ein Recht aus einem Vertrag verwirkt, sobald man selbst eine Obliegenheit verletzt. Da der Atomwaffensperrvertrag auf dem Vertrauensgrundsatz beruht und das islamische Regime genau diesen Grundsatz verletzt hat, sollte man dem Iran dann nicht die Rechte aus dem Vertrag verweigern?

Die Gegner von Sanktionen im Falle Irans haben sich bislang davon benebeln lassen, dass das Regime sich des Vokabulars des Atomwaffensperrvertrags bedient, um seine Rechte durchzusetzen. Wenn der Iran darauf beharrt, die Urananreicherung selbst durchzuführen, dies jedoch unter der Kontrolle der IAEA, dann handelt es sich erneut um ein leeres Versprechen, auf das man nicht vertrauen darf. Denn das Regime wird es trotz Kontrollen versuchen, die Atombombe herzustellen, wie bislang auch.

Diese Besorgnis und das mangelnde Vertrauen – was den Iran von anderen Nuklearstaaten wie Israel unterscheidet – rühren daher, dass das Regime selten seine völkerrechtlichen Versprechen, geschweige denn seine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehalten hat. Darüber hinaus bezieht die Hisbollah in Libanon seine Waffen aus dem Iran, was befürchten lässt, dass die Hisbollah durch den Iran in den Besitz der Atombombe gelangen könnte, was eine Katastrophe unvorstellbaren Ausmaßes hervorrufen würde.

Ein weiterer Grund, warum die Regierung ihr „friedliches“ Atomprogramm der Weltgemeinschaft nicht glaubhaft machen kann, ist, dass das Land auf Öl schwimmt und eigentlich keinen Bedarf an alternativen Energiequellen hat. Diese Strategie könnte höchstens als Ausrutscher des Regimes in Richtung einer vorausschauenden Energie- oder sogar Wirtschaftspolitik verstanden werden, wodurch sich der Iran in der Zukunft, wenn das weltweite Öl tatsächlich ausgeschöpft ist, einen Vorteil durch seine Ölreserven (die bis dahin unangetastet bleiben müssten) versprechen könnte.

Wenn man allerdings die derzeitige wirtschaftliche Lage des Landes betrachtet und bedenkt, dass im Moment 90% der Einnahmen des Landes aus dem Erdölexport stammen, so bleibt die Ausschau nach Vorausschau vergebens. Abgesehen davon hat selbst der iranische Präsident bezeugt, dass er nicht an der wirtschaftlichen Lage des Landes interessiert sei, sondern sich darauf konzentriere, den 12. Imam zu finden.

Abgesehen von diesen Überlegungen kann die Nukleartechnologie auch dann friedlich genutzt werden, wenn die Urananreicherung in einem anderen Land vorgenommen wird, wie von Russland vorgeschlagen wurde.

Also, warum dann dieses Beharren auf das Recht auf „friedliche“ Nutzung und insbesondere auf das Recht zur Urananreicherung im eigenen Land?

Unbetrachtet dessen, dass das Regime auf diese Weise versucht, den nationalen Stolz des iranischen Volkes zu seinen Gunsten auszunutzen, um von den nationalen Missständen abzulenken, dürfte klar sein, warum das Regime sich nicht auf die Finger schauen lassen will, geschweige denn die Urananreicherung für sich erledigen lassen will.

Die Frage ist nun, was sich aus diesen Überlegungen für die Politik des Westens ergibt. Macht es Sinn sich mit einem Regime an den Verhandlungstisch zu setzen, um ihm bestimmte Versprechen zu entlocken, die es höchstwahrscheinlich – wie sonst auch – nicht einhalten wird? Dass der Grundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) an diesem Verhandlungstisch keinen Platz finden wird, hat das islamische Regime mehr als nur ein Mal gezeigt. Aber immerhin macht die Regierung unter dem Präsidenten Ahmadinedschad von Anfang an deutlich, dass sie sich nicht auf die Vorschläge des „Westens“ einlassen wird. Den einzigen Vorschlag, den das Regime wohl akzeptieren wird, ist, bei der eigenen Urananreicherung in Ruhe gelassen zu werden. Aber selbst dann wird die Regierung keine Ruhe geben.

Dass Verhandlungen vergebens sein werden, muss den westlichen Regierungen aber endlich klar geworden sein, trotz der Pseudobereitschaft zu Verhandlungen seit dem 22. August.

Darüber hinaus sollte mittlerweile klar geworden sein, dass das Regime das Recht auf friedliche Nutzung nicht geltend machen kann, solange es sich nicht an seine Vertragspflichten hält.

Was also hindert den Sicherheitsrat am Erlass effektiver Zwangsmaßnahmen?

Der Sicherheitsrat kann einen Rückgriff auf Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta nur dann rechtfertigen, wenn alle diplomatischen Mittel ausgeschöpft sind. Dennoch, selbst wenn diese Mittel faktisch ausgeschöpft sind, müssen alle ständigen Mitglieder des Sicherheitsrat auch davon überzeugt sein. Dies hat aber bislang zum Scheitern effektiver Strategien der Vereinte Nationen gegen die islamistische Bedrohung aus Teheran, die in die ganze Region ausstrahlt, geführt.

Um das islamistische Atomproblem in Iran lösen zu können, führt jedoch kein Weg an einer lückenlos geschlossenen Front der ständigen Sicherheitsratsmitglieder und anderer Westmächte voraus. Das Regime muss zu spüren bekommen, dass die Zeiten des Katz-und-Maus-Spiels zuende sind.

Nur die geschlossene Härte der Weltgemeinschaft gegenüber dem Iran kann dem Wahnsinn ein Ende bereiten. Doch nicht nur das, denn auch nur so kann ein Krieg gegen den Iran verhindert werden.




Newsletter – 5 September 2006
Referendumsbewegung