Die (politischen) Organe, Darstellungen und Pflichten basierend auf der
Struktur der Vorlage, welche bei der Tagung (Konvention) bewilligt wurde.
1. Teil: Die
fördernden Ausschüsse
1) Die fördernden Ausschüsse der Bewegung für das Nationale
Volksbegehren (National Referendum Movement), welche danach die „unterstützenden
Ausschüsse“ genannt werden sollen, werden einmal in jeder Stadt vertreten sein.
Diese (Ausschüsse) bestehen aus Freiwilligen, die an das glauben, was auch in
ihrer Aussage steht und, die es sich zum Ziel gesetzt haben die Ausbreitung
ihres Fortschritts zu untermauern und zu unterstützen, indem sie mehr Menschen
mit unterschiedlichen politischen Neigungen im Kampf um die Ablösung der
Islamischen Republik durch eine politische Regierungsform, welche auf der
internationalen Grundsatzerklärung der Menschenrechte beruhen wird, für sich
gewinnen. Dieser Kampf um einen Regimewechsel soll durch Publikationen, Aktionen
und Versammlungen erreicht werden.
Keinerlei Ausschuss von beliebigen politischen Parteien oder von einer
bestimmten Gruppierung wird formell anerkannt. In sehr großen Städten besteht
die Möglichkeit, dass mehr als ein einziger Ausschuss vertreten sein kann,
solange dies auch die Zustimmung des Gremiums der Exekutive findet. Man hat es
sich zum Ziel gesetzt die wiederholten Ausschüsse davon abzuhalten das
Hauptziel, nämlich die Solidarität für Freiheit, durch gegenseitige Kommpetition
zu gefährden.
2) Den jeweiligen Ausschüssen wird die Befugnis erteilt jede Angelegenheit in
den Griff zu nehmen und zu meistern, allerdings unter der Voraussetzung, dass
diese den Vorlagen gegenüber treu bleiben und im Rahmen der Vorgaben bzw. der
Ziele der Bewegung bleiben. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Unterstützung
des Gremiums der Exekutive zum Einsatz kommt, wenn es um die Koordination und
das Management einer globalen Kampagne gehen sollte.
2. Teil: Der
Zentrale Ausschuss
a) Der Zentrale Ausschuss besteht aus 15 Personen, die für einen
Zeitraum von einem Jahr tätig sind (bis Ende 2006). Die Mitglieder dieses
Ausschusses werden bei der internationalen Tagung gewählt.
b) Die Aufgaben des Zentralen Ausschusses sind folgende:
1. 7 Mitglieder, wohlgemerkt sich selbst ausschließend, aus den anderen
Aktivisten der Bewegung für das Nationale Volksbegehren zu wählen, die als
Gremium der Exekutive fungieren sollen.
2. Die allgemeine Überwachung der Aktivitäten, welche die Bewegung für das
Nationale Volksbegehren unternimmt sowie die Koordinierung der Campagne, damit
die entsprechenden Umstände für ein Referendum und freie Wahlen für eine solide
Regierung geschaffen werden können.
3. Das Gremium der Exekutive zu ersetzen oder Veränderungen durchzuführen,
sollten es diesen aus irgendwelchen Gründen nicht gelingen ihre Arbeit effektiv
auszuführen.
c) Für den Fall, dass ein Mitglied des Zentralen Ausschusses nicht in der Lage
sein sollte weiter tätig zu sein, wird ordnungsgemäß das Mitglied des
Ersatzteams mit den meisten Stimmen zum Nachfolger ernannt.
3. Teil: Das
Gremium der Exekutive
a) Das Gremium der Exekutive besteht aus 7 Personen.
b) Die Aufgaben des Gremiums der Exekutive sind wie folgt:
1. Die Koordination und die Unterstützung im Ausbau der Aktivitäten der
unterstützenden Ausschüsse.
2. Die Gewährleistung einer Struktur im weltweiten Kampf, gemäß den Zielen der
Bewegung des Nationalen Referendums, und durch die Bildung von
Aktionsgemeinschaften. Zudem soll das Interesse jener geweckt werden, die
bereitwillig sind zu kooperieren.
3. In Kontakt treten mit den wichtigen internationalen Kompetenzen, den
politischen Parteien und Institutionen.
4. Die Bewältigung jeglicher Konflikte, welche die Ausschüsse möglicherweise
nicht alleine klären können.
5. Das Austragen von Versammlungen und Tagungen der Bewegung.
c) Letztlich ist das Gremium der Exekutive zuständig für seine
Aktionsgemeinschaften und Mitwirkende.
4. Teil: Der
Hohe Rat
Um die Unterstützung und den Vorteil ihrer Sachkenntnis zu gewinnen,
fordert das Gremium der Exekutive bis zu 15 sehr erfahrene Aktivisten und
Intellektuelle dazu auf den Hohen Rat ein Jahr lang abzuhalten.
Der Hohe Rat besitzt keine durchsetzende Pflicht, sondern wurde gegründet, um
das Gremium der Exekutive zu leiten und zu warnen. Außerdem trägt er dazu bei
die Mitteilungen des Nationalen Referendums weiterzuleiten.
5. Teil:
Sonstiges
1. Das interne Management des Zentralen Ausschusses, das Gremium der
Exekutive und die unterstützenden Ausschüsse sowie die Aktionsgemeinschaften
sind abhängig von den Meinungen ihrer eigenen Mitglieder. So werden alle
Entscheidungen durch die Stimmen der Mehrheit (ein halb plus eins) für
rechtskräftig erklärt.
2. Die Aufgaben der vorläufigen Räte für Koordination und Durchführung werden
sofort nach Konvention beendet.
3. Die Entwurfsregulierungen und Anlagen werden erst rechtmäßig und gültig,
nachdem eine zweite Konvention der Bewegung des Referendums stattgefunden hat.
Dies bedeutet, dass alle zukünftig ernannten Kongresse berechtigt sein werden
die Regeln oder die Entwurfsregulierungen so zu verändern, wie sie dies für
richtig befinden.





Newsletter – Nr. 1 –
März 2006
Referendumsbewegung