Von der Verletzung von
internationalen Pflichten zum Entzug der nationalen Rechte Maral
Kashgar
Die Gegner von Sanktionen im Falle Irans haben sich bislang
davon benebeln lassen, dass das Regime sich des Vokabulars des
Atomwaffensperrvertrags bedient, um seine Rechte durchzusetzen. Wenn der Iran
darauf beharrt, die Urananreicherung selbst durchzuführen, dies jedoch unter der
Kontrolle der IAEA, dann handelt es sich erneut um ein leeres Versprechen, auf
das man nicht vertrauen darf. Denn das Regime wird es trotz Kontrollen
versuchen, die Atombombe herzustellen, wie bislang auch.
1974
hat der Iran, damals noch unter dem Schah, den Atomwaffensperrvertrag
unterzeichnet, der in der heutigen Zeit, nun unter der Schreckensherrschaft des
islamischen Regimes, immer wieder mit dem Iran in Verbindung gesetzt wird. Heute
sitzt das islamische Regime der Weltgemeinschaft zähnefletschend mit dem Recht
auf friedliche Nutzung atomarer Energie in den Ohren und wird immer lauter.
Unterstützt wird das Regime dabei von denen, die tatsächlich denken, dass der
Iran das Recht zur Urananreicherung aus dem Atomwaffensperrvertrag herleiten
kann und so behandelt werden muss, wie andere Vertragspartner auch. Man hört
oder liest sogar immer wieder die Frage, warum der Iran keine Atomwaffen
besitzen darf, aber andere Länder wie Israel und Indien schon.
Und tatsächlich könnte man sich diese Frage stellen, wenn man die Präambel des
Atomwaffensperrvertrags liest. Dort heißt es, dass die Vorteile der friedlichen
Anwendung der Kerntechnik einschließlich aller Nebenprodukte, die
Kernwaffenstaaten gegebenenfalls bei der Entwicklung von Kernsprengstoffen
gewinnen, allen Vertragsparteien, gleichviel ob Kernwaffenstaat oder
Nichtkernwaffenstaat, für friedliche Zwecke zugänglich sein sollen. Weiterhin
heißt es, dass alle Vertragsparteien berechtigt sind, an dem weitestmöglichen
Austausch wissenschaftlicher Informationen zur Weiterentwicklung der Anwendung
der Kernenergie für friedliche Zwecke teilzunehmen und zu dieser
Weiterentwicklung beizutragen.
Soweit, so gut. Warum also sollen dem Iran nun diese Rechte entzogen werden?
Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den Zielen, die sich die
Vertragsparteien mit dem Atomwaffensperrvertrag setzen, die auch in der Präambel
zu finden sind.
Ziel des Vertrages ist es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Beendigung des
nuklearen Wettrüstens herbeizuführen und auf die nukleare Abrüstung gerichtete,
wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere wird bezweckt, die internationale
Entspannung zu fördern und das Vertrauen zwischen den Staaten zu stärken, damit
die Einstellung der Produktion von Kernwaffen, die Auflösung aller vorhandenen
Vorräte an solchen Waffen und die Entfernung der Kernwaffen und ihrer
Einsatzmittel aus den nationalen Waffenbeständen unter strenger und wirksamer
internationaler Kontrolle erleichtert wird.
Auch die Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien beantworten die obige Frage.
In Artikel II des Vertrages heißt es, dass jeder Nichtkernwaffenstaat, der
Vertragspartei ist, sich verpflichtet, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper
oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar
anzunehmen, diese weder herzustellen noch sonst wie zu erwerben und keine
Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu
suchen oder anzunehmen.
An dieser Stelle könnten Anhänger des iranischen Atomprogramms oder
Symaptisanten jedoch erwidern, dass Iran nie vorhatte, Atomwaffen herzustellen
und es auch nicht tun wird, da es einzig und allein die friedliche Nutzung
atomarer Energie verfolgt.
Gut, aber im Statut der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) heißt es in
Art. XI, dass die Mitgliedstaaten die Pflicht haben, ihre Atomprogramme bei der
IAEA zu notifizieren und den Nachweis für jedes Projekt zu erbringen, dass die
Vorhaben ausschließlich der friedlichen Nutzung dienen sollen und weiterhin
Sorge dafür zu tragen, dass die Programme sogenannten „safeguard agreements“
unterfallen. Diese „safeguard agreements“ setzen die Rechte der IAEA fest, die
für eine effektive Kontrolle der Projekte und die Sicherstellung der friedlichen
Nutzung erforderlich sind.
Irans Pflicht aus dem Atomwaffensperrvertrag war es, der Weltgemeinschaft zu
beweisen, dass es ein vertrauenswürdiges Land ist und nachweisen kann, dass es
sich an die Regeln hält und alle Vorhaben so offen legt, dass kein Zweifel daran
besteht, dass die Nutzung der Kernenergie aus friedlichen Gründen angestrebt
wird.
Ob diese Pflichten eingehalten werden, ermittelt die IAEA – es liegt also in
ihrem Ermessen, zu entscheiden, wann ein Staat im Verdacht steht, gegen seine
Vertragspflichten zu verstoßen. Das heißt, dass man nur dann per se von dem
Recht zur friedlichen Nutzung sprechen kann, wenn in keiner Weise ein Verdacht
der Vertragsverletzungen besteht. Aber dass Iran immer wieder im Mittelpunkt der
Ermittlungen der IAEA stand, muss nicht erwähnt werden. Außerdem hat die IAEA
den Fall Iran im April dieses Jahres dem Weltsicherheitsrat vorgelegt, da ihr
zufolge das islamische Regime seine Offenlegungspflichten verletzt und dadurch
das Vertrauen der Weltgemeinschaft missbraucht hat.
Auch das Ziel der Abrüstung ist durch diese vertrauensverletzende Vorgehensweise
des islamischen Regimes gefährdet. Die Atom- und Hegemonialpolitik Irans ist die
Hauptursache für die Anspannungen in der Region, die logischerweise auch
Auswirkungen auf die Stimmung im Westen hat.
Diejenigen, die den Vorwurf der selektiven Durchsetzung des
Atomwaffensperrvertrags erheben, sollten sich fragen, ob man von Israel
verlangen kann, abzurüsten, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der
Verrückte im Nachbarland auch aufrüsten will, um Israel auszulöschen.
Wie also kann sich das iranische Regime auf einen Vertrag berufen, den es
eigentlich verletzt?
Wie in jedem anderen Vertrag auch gilt der Grundsatz, dass man ein Recht aus
einem Vertrag verwirkt, sobald man selbst eine Obliegenheit verletzt. Da der
Atomwaffensperrvertrag auf dem Vertrauensgrundsatz beruht und das islamische
Regime genau diesen Grundsatz verletzt hat, sollte man dem Iran dann nicht die
Rechte aus dem Vertrag verweigern?
Diese Besorgnis und das mangelnde Vertrauen – was den Iran von anderen
Nuklearstaaten wie Israel unterscheidet – rühren daher, dass das Regime selten
seine völkerrechtlichen Versprechen, geschweige denn seine völkerrechtlichen
Verpflichtungen eingehalten hat. Darüber hinaus bezieht die Hisbollah in Libanon
seine Waffen aus dem Iran, was befürchten lässt, dass die Hisbollah durch den
Iran in den Besitz der Atombombe gelangen könnte, was eine Katastrophe
unvorstellbaren Ausmaßes hervorrufen würde.
Ein weiterer Grund, warum die Regierung ihr „friedliches“ Atomprogramm der
Weltgemeinschaft nicht glaubhaft machen kann, ist, dass das Land auf Öl schwimmt
und eigentlich keinen Bedarf an alternativen Energiequellen hat. Diese Strategie
könnte höchstens als Ausrutscher des Regimes in Richtung einer vorausschauenden
Energie- oder sogar Wirtschaftspolitik verstanden werden, wodurch sich der Iran
in der Zukunft, wenn das weltweite Öl tatsächlich ausgeschöpft ist, einen
Vorteil durch seine Ölreserven (die bis dahin unangetastet bleiben müssten)
versprechen könnte.
Wenn man allerdings die derzeitige wirtschaftliche Lage des Landes betrachtet
und bedenkt, dass im Moment 90% der Einnahmen des Landes aus dem Erdölexport
stammen, so bleibt die Ausschau nach Vorausschau vergebens. Abgesehen davon hat
selbst der iranische Präsident bezeugt, dass er nicht an der wirtschaftlichen
Lage des Landes interessiert sei, sondern sich darauf konzentriere, den 12. Imam
zu finden.
Abgesehen von diesen Überlegungen kann die Nukleartechnologie auch dann
friedlich genutzt werden, wenn die Urananreicherung in einem anderen Land
vorgenommen wird, wie von Russland vorgeschlagen wurde.
Also, warum dann dieses Beharren auf das Recht auf „friedliche“ Nutzung und
insbesondere auf das Recht zur Urananreicherung im eigenen Land?
Unbetrachtet dessen, dass das Regime auf diese Weise versucht, den nationalen
Stolz des iranischen Volkes zu seinen Gunsten auszunutzen, um von den nationalen
Missständen abzulenken, dürfte klar sein, warum das Regime sich nicht auf die
Finger schauen lassen will, geschweige denn die Urananreicherung für sich
erledigen lassen will.
Die Frage ist nun, was sich aus diesen Überlegungen für die Politik des Westens
ergibt. Macht es Sinn sich mit einem Regime an den Verhandlungstisch zu setzen,
um ihm bestimmte Versprechen zu entlocken, die es höchstwahrscheinlich – wie
sonst auch – nicht einhalten wird? Dass der Grundsatz „pacta sunt servanda“
(Verträge sind einzuhalten) an diesem Verhandlungstisch keinen Platz finden
wird, hat das islamische Regime mehr als nur ein Mal gezeigt. Aber immerhin
macht die Regierung unter dem Präsidenten Ahmadinedschad von Anfang an deutlich,
dass sie sich nicht auf die Vorschläge des „Westens“ einlassen wird. Den
einzigen Vorschlag, den das Regime wohl akzeptieren wird, ist, bei der eigenen
Urananreicherung in Ruhe gelassen zu werden. Aber selbst dann wird die Regierung
keine Ruhe geben.
Dass Verhandlungen vergebens sein werden, muss den westlichen Regierungen aber
endlich klar geworden sein, trotz der Pseudobereitschaft zu Verhandlungen seit
dem 22. August.
Darüber hinaus sollte mittlerweile klar geworden sein, dass das Regime das Recht
auf friedliche Nutzung nicht geltend machen kann, solange es sich nicht an seine
Vertragspflichten hält.

Was also hindert den Sicherheitsrat am Erlass effektiver Zwangsmaßnahmen?
Der Sicherheitsrat kann einen Rückgriff auf Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der
UN-Charta nur dann rechtfertigen, wenn alle diplomatischen Mittel ausgeschöpft
sind. Dennoch, selbst wenn diese Mittel faktisch ausgeschöpft sind, müssen alle
ständigen Mitglieder des Sicherheitsrat auch davon überzeugt sein. Dies hat aber
bislang zum Scheitern effektiver Strategien der Vereinte Nationen gegen die
islamistische Bedrohung aus Teheran, die in die ganze Region ausstrahlt,
geführt.
Um das islamistische Atomproblem in Iran lösen zu können, führt jedoch kein Weg
an einer lückenlos geschlossenen Front der ständigen Sicherheitsratsmitglieder
und anderer Westmächte voraus. Das Regime muss zu spüren bekommen, dass die
Zeiten des Katz-und-Maus-Spiels zuende sind.
Nur die geschlossene Härte der Weltgemeinschaft gegenüber dem Iran kann dem
Wahnsinn ein Ende bereiten. Doch nicht nur das, denn auch nur so kann ein Krieg
gegen den Iran verhindert werden.
Referendumsbewegung