Der iranische Atomkonflikt im Sicherheitsrat: Verantwortung der Staatengemeinschaft

Maral Kashgar   

Der derzeit aktuellste und brisanteste Fall vor dem UN-Sicherheitsrat ist der iranische Atomkonflikt. Der neue Iranische Präsident, Ahmadinedschad, hatte sich vor einigen Monaten vorgenommen den Iran zu einer Atommacht „aufsteigen“ zu lassen, was den westlichen Großmächte natürlich Sorge bereitete. Denn trotz aller Beteuerungen auf Seiten der iranischen Regierung die Atomenergie friedlich nutzen zu wollen, erzeugt der Gedanke an die Möglichkeit, dass ein Regime, das seit Beginn seiner Entstehung den internationalen Terrorismus aktiv unterstützt, fördert und schürt, auch nur in die Nähe von Atomwaffen gelangt, bei den Westmächten und (vielleicht) auch bei den Mächten im Osten Unbehagen.

Seit längerem schon versuchte die EU durch ihre Politik des kritischen Dialogs den Iran zur Besinnung zu rufen, doch das Regime tanzte ihnen auf der Nase herum. Obwohl das Regime 2003 das Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag unterzeichnete, nahm es immer wieder sein Atomprogramm auf. Dann, in den ersten Monaten der Atomkrise kam es wieder zu Verhandlungen zwischen Iran und Staaten wie USA, Franreich, GB, China und Russland und sogar Deutschland. Als jedoch alle Mittel ausgeschöpft erschienen und bei manchen dieser Staaten der Geduldsfaden zu reißen drohte, Iran aber unbeirrt weiter am Atomkurs festhielt, kam der Sicherheitsrat ins Spiel. Die Großmächte stellten dem Iran ein letztes Ultimatum von seinen Atomplänen abzusehen, ansonsten würde die „Sache“ vor den Sicherheitsrat gelangen. Irans Haltung – nach kurzem Katz-und-Maus-Spiel und ein oder zwei nicht ernst genommenen Gesprächen mit China und Russland: unverändert!

Und tatsächlich, der Sicherheitsrat nahm den Fall Iran in seiner Tagesordnung auf. Nun beschäftigen sich Staaten wie USA, Frankreich, GB, China und Russland (diesmal ohne Deutschland) mit der „Sache“ und sie entschieden dem Iran eine 30-Tagesfrist zu setzen, die Urananreicherung zu stoppen. Irans Reaktion: Hocherfreut. Und zwar darüber, dass sie es geschafft haben, Uran anzureichern.

Nun ist die Frist abgelaufen, und der iranische Präsident verspricht seinem Volk auf Massenveranstaltungen, Iran zu einer unabhängigen Großmacht zu machen, die sich nie wieder etwas vom „Westen“ vorschreiben lässt.

Es ist schon erstaunlich, dass das angeblich wichtigste Gremium der Welt in Sachen Friedenssicherung einen Friedensstörer ermahnt und zum Unterlassen der friedensstörenden (wenn nicht bedrohenden) Handlung auffordert, der aber seinen Kurs weiterfährt, als fühle er sich nicht angesprochen.

Was auch verwunderlich ist, ist dass in Fällen wie den oben geschilderten die wichtigsten und mächtigsten Staaten, die für den Konflikt keine Lösung finden können, im gleichen Fall, in der gleichen Zusammenstellung, dafür aber im Sicherheitsrat, zu einem Ergebnis kommen sollen.

Was machte den Sicherheitsrat so besonders, dass er für internationale Konfliktlösungen besser geeignet sein soll, als die Nationalstaaten selbst? Was steckt hinter der Idee dieses Gremiums der wichtigsten internationalen Organisation?

Die Vereinten Nationen wurden 1945 gegründet, um vor allem ein effektives System Kollektiver Sicherheit zu begründen, um zukünftige Kriege zu verhindern. Nachdem dieses System im Völkerbund gescheitert war, sollten im UN-System die gleichen Fehler vermieden werden. Stellte der Völkerbund lediglich Verfahrensregeln für die Kriegsführung auf, so wurde in der UN-Charta nicht nur der Krieg an sich, sonder die generelle Anwendung von Gewalt durch Staaten gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit anderer Staaten verboten. Dies lässt sich auf das damalige Grundverständnis und das Grundprinzip der Vereinten Nationen, der souveränen Gleichheit der Staaten, zurückführen.
 


 
Um die Einhaltung des Gewaltverbots zu garantieren, wurde dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit übertragen. Er soll ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen in Fällen der Friedensbedrohung, des Bruchs des Friedens oder Angriffshandlungen gewährleisten. Aus diesem Grund ist die Zahl der Mitglieder im Sicherheitsrat auf 15 begrenzt, von denen 5 einen ständigen Sitz inne haben. Dabei handelt es sich um die Siegermächte des zweiten Weltkriegs (USA, Großbritannien und Russland) einschließlich Frankreich und China. Diese Großmächte haben jeder das Recht Entscheidungen, die nicht von verfahrensrechtlicher Natur sind, im Sicherheitsrat durch das Veto zu verhindern. Entscheidungen des Sicherheitsrates sind, wenn sich unter Kapitel VII der Charta getroffen werden, für alle UN-Mitgliedsstaaten verbindlich.

Um jedoch „Kapitel VII-Maßnahmen“ treffen zu können, muss der Sicherheitsrat zunächst feststellen, dass der jeweils zu untersuchende Fall zumindest eine Bedrohung des Weltfriedens darstellt. Nicht nur bei dieser Feststellung, sondern auch bei der Wahl seiner Mittel zur Wiederherstellung des Weltfriedens hat der Sicherheitsrat als das politisches Handlungsorgan der Vereinten Nationen einen sehr weiten Ermessenspielraum. Demnach ist es nicht möglich den Sicherheitsrat zum Handeln zu verpflichten.

Im Falle Iran wird der UN-Sicherheitsrat mit einem Regime konfrontiert, das den weltweiten Terrorismus, der bereits mehrmals vom Sicherheitsrat als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit qualifiziert wurde, unterstützt, fördert und schürt; eine Ideologie verbreitet, die auf Diskriminierung und Ablehnung essentieller Menschenrechte basiert; seinen Nachbarn mit der militärischen Vernichtung droht und im gleichen Atemzug Uran zur angeblich friedlichen Nutzung anreichert und damit seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzt. Dass Irans Haltung eine Bedrohung des Weltfriedens darstellt, kann objektiv nur schwerlich widerlegt werden. Warum kommt der Sicherheitsrat dann nicht diesbezüglich überein?

Dies liegt an seiner politischen Konzeption. Als 1945 die Zusammensetzung und Funktion des Sicherheitsrates ausgearbeitet wurde, wussten die Staaten, dass den damaligen Siegermächten eine Sonderstellung eingeräumt werden musste, um ihre Mitgliedschaft zu garantieren. Des weiteren waren sich die Gründungsväter der Vereinten Nationen auch darüber im Klaren, dass sie mit der Gewährung des Vetorechts, den ständigen Mitgliedern die Möglichkeit gaben, Entscheidungen, die mit ihren nationalen politischen Interessen nicht zu vereinbaren waren, zu verhindern, so dass der Sicherheitsrat als Forum für die Durchsetzung eigener nationaler Interessen missbraucht werden konnte. Jedoch setzte man auf das Pflicht- und Verantwortungsgefühl der Großmächte und hoffte, dass die ständigen Mitglieder nicht als Staatenvertreter, sondern als Vertreter der Weltorganisation zum Schutze der Staatengemeinschaft auftreten würden.

Leider zeigt auch der iranische Atomkonflikt wiedereinmal, dass die ständigen Ratsmitglieder diese Hoffnung nicht erfüllen.

Eigentlich wäre zu erwarten, dass der nun von USA, Großbritannien und Frankreich eingereichter Resolutionsentwurf vom 3. Mai 2006, der die iranische Missachtung der vorherigen Sicherheitsrats-Resolution (Aufforderung zur Aufgabe des Atomprogramms) als Friedensbedrohung klassifiziert und somit den Weg für Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta freimacht, beschlossen wird. Jedoch stehen dem Russlands und Chinas Interessen im Weg:

Russland hat im Frühjahr mit dem Bau einer 4.000 km langen Pipeline begonnen, die China, Japan und Südostasien beliefern soll, obwohl China ursprünglich im Herbst 2004 mit dem Iran in einem Langfrist-Vertrag (Laufzeit 30 Jahre) den Kauf von Öl und Gas im Wert von 60 bis 70 Milliarden US-Dollar vereinbart hatte.
Weiterhin empfindet Moskau seine Öl- und Gaspreise für Europa als zu niedrig und plant weniger Öl nach Europa zu liefern (oder die Preise zu erhöhen).

Diese Ölpolitik Russlands zeigt, dass es gar kein Interesse an einem Regimewechsel und damit an einer Demokratisierung Irans haben kann. Denn ein demokratischer Iran würde natürlich auch für Europa als Öllieferant wieder in den Vordergrund rücken und könnte dann Russland auch an seinem lukrativen Geschäft in China aufgrund der bereits bestehenden Verträge hindern.

Auch der aufstrebenden Wirtschaftsmacht China könnte ein demokratischer Iran als direkter Konkurrent ein Dorn im Auge sein, da sich mit der Demokratisierung im Iran für den Westen ein neuer Absatz- und Investitionsmarkt bieten könnte.

Abgesehen von den wirtschaftlichen Interessen dieser beiden Länder, und der akuten Atomkrise, stellt sich die Frage, ob Russland und China generell geeignet sind, die Achtung der Menschenrechte und den Demokratieprozess im Iran voranzutreiben. Weiter noch ist fraglich, ob diese Länder überhaupt ein Interesse daran haben können, durch Kritik an der humanitären Lage in Staaten wie Iran die Einhaltung der Menschenrechte noch mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu rücken.

Die Entwicklung der Vereinten Nationen und insbesondere die Praxis des Sicherheitsrates hat im Laufe der Jahrzehnte gezeigt, dass der Fokus nicht mehr auf den Schutz der Staaten, sondern viel mehr auf den Schutz der Menschen liegt, so dass die Handhabung der Menschenrechte nicht mehr als rein interne Angelegenheiten, in denen auch der Sicherheitsrat aufgrund des Souveränitätsprinzip und dem damit verbundenen Interventionsverbot nicht eingreifen darf, verstanden wird. Die Staaten haben nunmehr die Pflicht, den Schutz ihrer Staatsangehörigen zu gewährleisten. Missachten sie diese Pflicht in besonders schwerwiegender Weise, so hat der Sicherheitsrat gezeigt, dass er zum Eingreifen bereit ist (jedoch nur bei besonders gravierenden Verletzungen wie Genozid oder ethnische Säuberungen). Dies setzt allerdings wiederum voraus, dass die nationalen Interessen der Ratsmitglieder dem nicht entgegenstehen. Kann Russland, dessen Truppen in Tschetschenien massive Menschenrechtsverletzungen an der tschetschenischen Zivilbevölkerung und an Gefangenen begehen, darauf aus sein, dass die Vereinten Nationen ihre Pflichten verstärkt auch in der Durchsetzungen der Menschenrechte verstehen? Kann China, das selbst wegen der Missachtung der Menschenrechte im eigenen Land in der internationalen Kritik steht, von Iran die Einhaltung der selben Menschenrechte erwarten?

Aber genau dies müsste geschehen. Soll sich Iran in das Völkerrechtssystem der Weltgemeinschaft effektiv eingliedern, dann ist die Grundvoraussetzung dafür, dass er die Grundprinzipien des Völkerrechts wie u.a. das Gewaltverbot, die Menschenrechte und mittlerweile auch die Bekämpfung des weltweiten Terrorismus, achtet und ausübt.

Seit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten im Iran ist jedoch jegliche Hoffnung – die es vor allem in Europa gab – verloren, dass sich das Land mit dem islamischen Regime reformieren lässt. Logische Schlussfolgerung ist demnach, dass langfristig das Regime des Amtes enthoben werden muss, damit ein friedliches Zusammenleben in der Staatengemeinschaft ermöglicht wird. Mit einem Regimewechsel würde im Übrigen die gesamte Region zur Ruhe kommen, dadurch, dass der Terrorismus, nicht nur in Palästina und Irak, seiner finanziellen Grundlage entzogen würde.

Wie ein Regimewechsel zustande kommt, ist jedoch eine rein interne Angelegenheit und liegt in der Verantwortung der iranischen Bevölkerung, nicht in der der Weltorganisation.

Kurzfristig muss diese aber in jedem Fall verhindern, dass das iranische Regime in den Besitz der Atomwaffe gelangt – was nicht mehr nur eine rein internes Problem darstellt -, da im Gegensatz zu allen anderen Atommächten, nicht davon ausgegangen werden kann, dass Iran keinen Gebrauch von der Massenvernichtungswaffe macht.
Dies beantwortet auch die Frage der iranischen Regierung, warum dem Iran nicht das gleiche Recht wie den anderen und insbesondere westlichen Staaten eingeräumt wird, die Atomenergie im eigenen Land für die Energieversorgung der eigenen Nation zu nutzen.

Ahmadinedschad

Das islamische Regime hat seit seinem Bestehen das Vertrauen der Weltgemeinschaft stetig verletzt und sich durch die Unterstützung der weltweit größten Bedrohung, des Terrorismus (der seit dem Amtsantritt des Revolutionsführers Chomeini ein „Konjunkturhoch“ erlebt hat), selbst in die Gruppe der „neuen Feindstaaten“ der Welt manövriert. Wer glaubt dem Regime denn noch, wenn es beteuert, die Atomenergie „friedlich“ nutzen zu wollen?
 

Abgesehen davon darf nicht vergessen werden, dass - trotz des Prinzips der souveränen Staatengleichheit – Staaten ihre Rechte (wie die Anreicherung von Uran) bei Missachtung des Völkerrechts teilweise einbüßen müssen. Eine andere Betrachtungsweise würde der Legitimität des Sanktionssystems der UN-Charta unterlaufen.

Wie oben bereits erwähnt, kann das Sanktionssystem der Vereinten Nationen jedoch nur dann Anwendung finden, wenn der Sicherheitsrat zuvor die Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit festgestellt hat.

Dies ist jedoch in Irans Fall noch nicht geschehen. Damit dies aber passiert, müssen die ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat ihre Pflichten als Vertreter der Vereinten Nationen wahrnehmen und den Missbrauch des Sicherheitsrates zur Durchsetzung nationaler Interessen unterlassen.
Insgesamt muss in der Staatengemeinschaft eingesehen werden, dass halbherzige Maßnahmen ohne Durchschlagskraft die Lösung des Problems nicht herbeiführen.

Es reicht nicht, wie sich mit der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags und den ewigen Verhandlungen mit Europa gezeigt hat, Iran immer nur unter vertragliche Pflichten zu stellen und immer wieder nur zu verwarnen, wenn sie diese Pflichten nicht einhalten. Für ein Regime wie das iranische hat ein völkerrechtlicher Vertrag bzw. völkerrechtliche Verpflichtungen im Allgemeinen nun mal nicht den selben Stellenwert wie für die westlichen Demokratien.

Die Weltgemeinschaft geführt vom Sicherheitsrat muss sich dem Iran endlich entschieden und geschlossen in den Weg stellen und effektive Sanktionen aussprechen, die erst im aller letzten Schritt, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und kein anderer Ausweg gesehen wird, militärischen Maßnahmen beinhalten können.
Um ein Zurückgreifen auf militärische Mittel aber verhindern zu können, was im Falle Irans von äußerster Bedeutung ist, muss der Sicherheitsrat seine Aufgaben effektiv wahrnehmen und auch durchsetzen, um Iran zum Einlenken zu zwingen.

Der Sicherheitsrat verfügt über eine sehr breite Spannbreite an Sanktionsmitteln friedlicher Natur. Es ist wichtig, dass gegen den Iran die sogenannten „smart sanctions“ verhängt werden, die gezielt das Regime und nicht die Bevölkerung treffen (z.B. ein Lahmlegen der Wirtschaft durch Ölembargos begleitet von Tauschmaßnahmen wie „oil for food“).

So könnte die Weltgemeinschaft nicht nur der iranischen Bevölkerung beim Kampf gegen das Regime den Rücken stärken, sondern auch den Staaten, die bereit sind, unilateral gegen Iran militärisch vorzugehen, den Wind aus den Segeln nehmen.


Newsletter – Nr. 2 Mai 2006
Referendumsbewegung